Forum für Betroffene

Widerspruch BfA
von Irene Oyen - 00.00.2007 - 16:00

Hallo,
ich war schon 3x in der Feldbergklinik. Zuletzt Sommer 2005. Jetzt habe ich erneut einen Antrag bei der Bfa gestellt. Im ärztlichen Antrag stand u.a. ergänzend folgendes:

Anlage zum Ärztlichen Befundbericht Nr. 16 "Bemerkungen"

Bei Frau ... handelt es sich u.a. um eine chronische Oedem-Erkrankung, die einer dauernden ambulanten Therapie bedarf. Trotz ambulanter Behandlung ist eine Verschlechterung eingetreten, die die Arbeitsfähigkeit und berufliche Leistungsfähigkeit von Frau ... gefährdet. Deshalb ist ein erneuter stationärer lymphologischer Klinikaufenthalt vor Ablauf der Vier-Jahresfrist erforderlich. Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der Feldbergklinik Dr. Asdonk, Fachklinik für Lymphologie, in Sankt Blasien, zu genehmigen.

Heute habe ich, nachdem ich gestern erst die Eingangsbestätigung bekommen habe, die Absage wegen der 4-Jahresfrist bekommen. Alles innerhalb von 10 Tagen. So schnell hat die BfA noch nue gearbeitet. Wer kann mir Tipps für den Widerspruch geben?

Frdl. Grüße
Irene


Antwort von Gerhard Rhode am 00.00.2007 um 08:09

Hallo Irene,

leider die übliche Praxis der Renten- bzw. Krankenkassen.
Als Erstes: Welche Empfehlung steht in den Reha-berichten für die Abstände zwischen den stationären Maßnahmen? Aller 4 Jahre, 2 Jahre, jährlich? Bei Verschlechterung sofortige ...?
Zweitens: von der Ablehnung deinen Arzt in Kenntnis setzen. Der sollte unter Umständen eine schärfere Beurteilung seines (deines) Reha-antrages formulieren.
Drittens. Sofort Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Selber begründen warum es dringend erforderlich ist. Schildere deine Einschränkungen im täglichen Arbeitsprozess. Verweisen auf die lückenlose Führung der Eigenmessung (wenn du es machst). Du kannst der BfA diese als Kopie zur Verfügung stellen oder darauf verweisen, dass du diese im Falle einer erneuten Ablehnung dem Sozialgericht zur Verfügung stellst.
Das wäre gleichzeitig Vierten: Wird der Widerwspruch erneut abgelehnt, sofort zum Sozialgericht. Es kostet dich nichts, nur die Zeit und die Rennerei. Spätestens dann hast du in den Folgejahren Ruhe, wenn sich eine erneute Maßnahme notwendig macht.

Hoffe, dass es dir weiter hilft.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard


Antwort von marie am 00.00.2007 um 18:58

hallo irene, also, gerhard hat erstmal vorzüglich geantwortet. du findest auch auf der internetseite tips zum stellen eines rehaantrags (oft würden die vorraussetzungen stimmen, nur ist es falsch formuliert). ausserdem findest du in den faqs auch antworten auf deine frage.

lg
marie


Antwort von gudrun am 00.00.2007 um 12:01

Hallo Irene ! Eben lese ich Dein Problem. Dazu fällt mir ein, daß es in meiner Vergangenheit einmal besser war einen neuen Antrag zu stellen (evtl.mit dem Hinweis, daß es absolut medizinisch erforderich sei) als einen Widerspruch laufen zu lassen.

Viel Erfolg
gudrun


Antwort von Gerhard Rhode am 00.00.2007 um 19:54

Hallo Gerhard,
danke für die Details. Ich habe auch mit Herrn Moll gesprochen. Im Bericht steht "Bei Verschlechterung sofort..." Mein Hausarzt hat das alles noch einmal in einem Attest begründet und ein Therapiebericht meines Physiotherapeuten habe ich zu meinem Widerspruch hinzugefügt. Danke für den Tip der Eigenmessung. Darauf wäre ich nicht gekommen.
Ich bin gespannte und hoffe, dass es klappt.
Mit freundlichen Grüßen
Irene


Antwort von Cherryl am 00.00.2012 um 22:40

hello amin from iran, it is always nice to hear from fans and auglohth your kind proposal to make love to me is very flattering i must, with sadness, decline as i have recently entered into a loving commitment with my lord and savior jesus christ.hugs and kissesirene


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