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Subclaviathrombose
von Daniela - 18.01.2016 - 02:08:12

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Patienten mit einer Subclaviathrombose rechts vom 4.1.16 mit einer Verordnung Manuelle Lymphdrainage. Aulöser ist kein Trauma oder OP sondern eine genetische Gerinnungsstörung. Es besteht eine Schwellung in Ober- und besonders im Unterarmbereich

Thrombose gilt als absolute Kontraindikation, bin mir unsicher aufgrund des Zeitfaktors- da die Thrombose erst vom 4.1. ist. Darf ich überhaupt lymphen trotz Verordnung?

Wie sollte ich am besten vorgehen?

a) Hals, re. Achsel, Bauch tief und anschließend den betroffenen rechten Arm

oder lieber Umleiten wie Variante b)

b) Hals, Anastomosengriff, Bauch Tief mit L Griff zur linken Achsel --> also lieber die Lymphflüssigkeit zur linken Seite umleiten?

Ich hatte noch nie eine Patienten mit so einer Diagnose. Vielen Dank,

LG


Antwort von Hubertus Reither am 18.01.2016 um 08:40:22

Sehr geehrte Frau Collega,
die noch immer frieche Subclaviavennenthromcose stellt eine absolute Kontraindikation für MLD im diesem Bereich dar.Nach ca.einem halben Jahr sollte durch eine Duplexsonographie geklärt werden,ob der Thrombus schon soweit organisiert ist,,dass sich durch die "Manipulation"(MLD) kein Teilthrombus ablösen lässt,der dann als Embolus Schaden anrichten könnte (Lungenembolie).
Bei bekannter Thrombophilie und der durchgemachten Thrombose hoffe ich,dass Ihr Pat.adäquat antikoaguliert ist.Auf jeden Fall rate ich dringend davon ab im Bereich der re.Schulter ,des rechten Armes und der re.Thoraxapertur Lymphdrainage durchzuführen.Eine Behandlung der Gegenseite sollte fortgeführt werden.
Liebe Grüße

H.Reither


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