Forum für Betroffene

stationäre Kur
von sabine klemm - 23.02.2015 - 21:56:50

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wenn die Krankenkasse nur eine ambulante Kur bewilligt und zusätzlich noch einen geringen Pauschalbetrag pro Tag für eine private Unterbringung zahlt, ist es dann trotzdem möglich, eine stationäre Kur (Seeklinik Zechlin) in Anspruch zu nehmen und den Differenzbetrag als private Zuzahlung zu leisten?
Wie hoch wäre ein solcher Zuzahlungsbetrag?
Wer ist Ansprechpartner für eine weitere Vorgehensweise.

Im Voraus herzlichen Dank für eine Antwort!

Sabine Klemm


Antwort von Regina Schultka am 26.02.2015 um 12:53:49

Sehr geehrte Frau Klemm,

wir sind leider nicht berechtigt ambulante Kuren (im Sinne von ambulante Badekuren) durchzuführen und abzurechnen. Somit besteht auch nicht die Möglichkeit Pauschalbeträge für eine private Unterkunft anzurechnen.

Viele Grüße, Regina Schultka


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